Allgemeine Geschäftsbedingungen Logic Chemie B.V.
ARTIKEL 1 Anwendbarkeit
1.1 Diese Bedingungen gelten für alle Angebote von Logic Chemie und alle Bestellungen bei Logic Chemie für den Verkauf und die Lieferung von Produkten durch Logic Chemie sowie für alle Vereinbarungen mit Logic Chemie in diesem Zusammenhang.
1.2 Die Anwendbarkeit von Bedingungen der anderen Partei oder des Kunden von Logic Chemie (nachfolgend: Käufer) wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
1.3 Abweichende Bestimmungen von diesen Bedingungen können vom Käufer nur geltend gemacht werden, wenn und soweit diese Bestimmungen von Logic Chemie schriftlich akzeptiert werden. Mündliche Vereinbarungen mit und übliche Praktiken des Käufers sind daher für Logic Chemie nur verbindlich, wenn und soweit sie von Logic Chemie schriftlich vereinbart wurden.
ARTIKEL 2 Definitionen
Produkte: Chemikalien, Reinigungsmittel, Waschmittel, Desinfektionsmittel und Ähnliches.
Käufer: die andere Partei oder der Kunde von Logic Chemie.
höhere Gewalt: jede Umstand außerhalb der Kontrolle von Logic Chemie, vorhersehbar oder unvorhersehbar zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, der die Durchführung des Vertrags durch Logic Chemie ganz oder teilweise behindert oder ernsthaft erschwert, und auch, soweit noch nicht enthalten, Produktion von unzureichender Qualität, Produktionsprobleme im Unternehmen von Logic Chemie oder seinen Lieferanten, Transportprobleme, viraler Ausbruch, Arbeitsstreiks, Regierungsmaßnahmen, Feuer, Wasser, Frost- oder Sturmschäden, Störungen bei der Versorgung mit Grundstoffen, Wasser und Energie sowie fehlende oder verspätete Lieferungen von Lieferanten aus welchen Gründen auch immer.
handelsübliche Qualität: eine Produktqualität, die im (niederländischen) Angebotssektor von Reinigungsmitteln als mindestens durchschnittlich angesehen wird.
ARTIKEL 3 Angebote, Bestellungen und Vereinbarungen
3.1 Alle Angebote von Logic Chemie in Webshops, auf Websites, in Produktkatalogen, Bestelllisten oder speziellen Angeboten, einschließlich aller anderen Online-Angebote, sind unverbindlich. Aus diesem Grund kann Logic Chemie jede Bestellung in Bezug auf jedes Angebot innerhalb von 7 Tagen ab dem Bestelldatum ohne Angabe von Gründen ablehnen.
3.2 Bestellungen des Käufers sind unwiderruflich.
3.3 Mündliche Bestellungen, auch über Vermittler, führen zu einer Vereinbarung, wie sie schriftlich von Logic Chemie bestätigt wird, oder im Falle des Fehlens einer solchen Bestätigung zu einer Vereinbarung in Übereinstimmung mit der tatsächlichen Umsetzung durch Logic Chemie.
3.4 Vereinbarungen verpflichten Logic Chemie zum Verkauf und zur Lieferung von handelsüblicher Qualität, vorbehaltlich höherer Gewalt. Wenn Logic Chemie zu irgendeinem Zeitpunkt vor, während oder nach der Vereinbarung Ratschläge erteilt hat, gleich welcher Art, bilden diese Ratschläge nur einen Bestandteil der Vereinbarung mit Logic Chemie oder bilden eine separate Vereinbarung mit Logic Chemie und haben nur Bedeutung und rechtliche Wirkung im Verhältnis zwischen den Parteien, wenn diese Ratschläge schriftlich erteilt wurden und der Käufer einer separaten Vergütung an Logic Chemie für diese Ratschläge zugestimmt hat.
3.5 Logic Chemie ist nicht verpflichtet, irgendeine Garantie oder Gewährleistung dafür zu übernehmen, dass der Zweck oder das Ergebnis, das der Käufer mit den gekauften Produkten erreichen möchte, erreicht wird, auch nicht, wenn von Logic Chemie gegebene Ratschläge im Zusammenhang mit der Verwendung solcher Produkte im Hinblick auf diesen Zweck oder dieses Ergebnis stehen.
ARTIKEL 4 Weiterverkauf ist nicht erlaubt
4.1 Der Käufer erwirbt die Produkte nur für den eigenen Gebrauch. Der Weiterverkauf der Produkte ist nicht gestattet, es sei denn, in Absprache mit Logic Chemie.
4.2 Dem Käufer ist es nicht gestattet, den Eindruck zu erwecken, dass er Hersteller oder Vertriebspartner der Produkte ist, z. B. durch Verwendung der Handelsnamen von Logic Chemie oder der Produkte.
ARTIKEL 5 Preise, Mengen und Gewichte
5.1 Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle genannten Preise zuzüglich Steuern und/oder Abgaben, die von einer Regierung in Bezug auf die Produkte (zu) erhoben werden, entweder vor oder zum Zeitpunkt der Lieferung oder des Exports, und zuzüglich der von Logic Chemie getragenen Transport- oder Versandkosten.
5.2 Erhöht sich nach Abschluss des Vertrags, aber vor der Lieferung, einer der die Kosten der Produkte bestimmenden Faktoren (einschließlich einer Erhöhung des relevanten Währungsumtauschsatzes), ist Logic Chemie berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend zu erhöhen. Steigt der vereinbarte Preis um mehr als 15%, kann der Käufer den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an Logic Chemie innerhalb von 7 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung durch Logic Chemie kündigen.
5.3 Wenn in einer Bestellung die gewünschte Menge von den Standardmengen von Logic Chemie oder deren Vielfachen abweicht, ist Logic Chemie berechtigt, die nächsthöhere Standardmenge zu liefern.
ARTIKEL 6 Lieferzeitraum und Lieferung
6.1 Die von Logic Chemie angegebenen oder vereinbarten Lieferzeiträume sind nur ungefähre Lieferzeiträume. Die Lieferung erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist, wenn kein bestimmter Zeitraum angegeben oder vereinbart wurde.
6.2 Der Lieferzeitraum basiert auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Umständen und der Annahme rechtzeitiger Lieferungen durch Dritte aller für die Durchführung des Vertrags durch Logic Chemie erforderlichen Materialien/Produkte. Falls es aufgrund neuer Umstände nach Vertragsabschluss oder aufgrund verspäteter Lieferungen durch Dritte zu Verzögerungen kommt, wird der Lieferzeitraum unter Berücksichtigung aller Umstände angemessen verlängert.
6.3 Der Käufer (nicht Verbraucher), der sich in einem anderen EU-Mitgliedstaat als den Niederlanden befindet, informiert Logic Chemie schriftlich über seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Darüber hinaus stellt der Käufer alle erforderlichen Informationen und Dokumente zur Verfügung, die Logic Chemie als Nachweis dafür benötigt, dass die Produkte in einem anderen EU-Mitgliedstaat als den Niederlanden geliefert wurden. Der Käufer wird Logic Chemie für alle Ansprüche und negativen Folgen entschädigen, die sich aus der Nichterfüllung oder der nicht vollständigen Einhaltung der Bestimmungen dieses Artikels ergeben. Logic Chemie behält sich das Recht vor, den vom Käufer zu zahlenden Preis um den Mehrwertsteuersatz zu erhöhen, der im Falle einer Lieferung innerhalb der Niederlande für die betreffende Lieferung gelten würde.
ARTIKEL 7 Eigentumsvorbehalt
7.1 Alle von Logic Chemie gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen von Logic Chemie gegenüber dem Käufer im Rahmen des zugrunde liegenden Vertrags oder vergleichbarer Vereinbarungen, einschließlich Schadensersatzforderungen, Kosten und Zinsen, Eigentum von Logic Chemie. Der Käufer hat aus keinem Grund ein Zurückbehaltungsrecht in Bezug auf solche Produkte. Sobald der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, ist Logic Chemie berechtigt, alles, was in ihrem Eigentum verblieben ist, aus den Räumlichkeiten und Gebäuden des Käufers zu entfernen. Der Käufer wird diese Entfernung nach besten Kräften unterstützen.
7.2 Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte, die unter Eigentumsvorbehalt geliefert wurden, mit der gebotenen Sorgfalt und so zu lagern, dass die Produkte als Eigentum von Logic Chemie identifiziert werden können.
ARTIKEL 8 Beanstandungen
8.1 Logic Chemie verkauft mindestens handelsübliche Qualität. Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte unmittelbar nach der Lieferung zu überprüfen.
8.2 Beanstandungen hinsichtlich der Anzahl, des Gewichts oder des Erscheinungsbilds von Produkten oder unmittelbar sichtbarer Schäden müssen Logic Chemie schriftlich innerhalb von 12 Stunden nach Lieferung gemeldet werden.
8.3 Beanstandungen hinsichtlich der Kapazität von Chemikalien, des Produktinhalts oder seiner Qualität müssen Logic Chemie unverzüglich nach Entdeckung schriftlich gemeldet werden, um Logic Chemie eine ordnungsgemäße Prüfung zu ermöglichen, und können nach Ablauf von 60 Tagen nach Lieferung nicht mehr erfolgreich geltend gemacht werden.
8.4 Der Käufer stellt alle Produkte, über die er sich beschwert hat, auf eigene Kosten Logic Chemie zur Verfügung.
8.5 Alle Ansprüche des Käufers im Zusammenhang mit Beanstandungen hinsichtlich der gelieferten Produkte sind gesetzlich ausgeschlossen, wenn der Käufer die oben genannten Verpflichtungen und Fristen nicht eingehalten hat.
8.6 Alle Ansprüche des Käufers sind gleichermaßen ausgeschlossen und ohne rechtliche Wirkung, wenn der Käufer die gelieferten Produkte gehandelt hat oder wenn sie geändert, verarbeitet oder beschädigt wurden oder wenn der Käufer seine Verpflichtungen, die er gegenüber Logic Chemie aus irgendeinem Vertrag hat, nicht erfüllt.
8.7 Wenn eine Beanstandung berechtigt ist und (anerkannt wird), wird Logic Chemie die Beanstandung noch zufriedenstellend erledigen, ohne dass für den Käufer ein Recht auf Ersatz oder zusätzlichen Schadenersatz besteht. Wenn Ersatz- oder Zusatzlieferungen für Logic Chemie vernünftigerweise unmöglich oder nach objektiven Kriterien angesichts des Zeitablaufs für den Käufer sinnlos sind, wird Logic Chemie dem Käufer stattdessen den für den nicht zufriedenstellenden Teil der gelieferten Produkte gezahlten Preis in dem Umfang gutschreiben, in dem dieser Preis sich auf den unzufriedenstellenden Teil der gelieferten Produkte bezieht.
ARTIKEL 9 HaftungARTIKEL 9 Haftung
9.1 Die Haftung von Logic Chemie im Zusammenhang mit möglichen Mängeln an den gelieferten Produkten ist auf die zusätzliche oder Ersatzlieferung oder auf die in Artikel 8 genannte Gutschrift beschränkt.
9.2 Der Käufer muss jederzeit die Sicherheitshinweise auf den Produkten beachten. Logic Chemie ist niemals verpflichtet, Schadenersatz zu leisten, wenn diese Anweisungen nicht strikt befolgt wurden. Alle Produkte sind außerhalb der Reichweite von Kindern aufzubewahren, an einem hohen oder verschlossenen Ort, dürfen nicht mit anderen Reinigungsmitteln oder Chemikalien gemischt werden und sollten niemals verschluckt oder eingeatmet werden.
9.3 Logic Chemie ist niemals verpflichtet, Ersatz- oder zusätzliche Schäden zu leisten, es sei denn, der erlittene Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig von Logic Chemie oder seinen eigenen Mitarbeitern verursacht. Die Haftung von Logic Chemie für entgangenen Gewinn oder Rufschäden ist jedoch immer ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Geschäftsleitung von Logic Chemie.
9.4 In allen Fällen, in denen Logic Chemie verpflichtet ist, Schadenersatz zu leisten, wird dieser niemals höher sein als, nach Wahl von Logic Chemie, entweder der Rechnungswert der gelieferten Produkte oder der erteilten Ratschläge, im Zusammenhang mit denen die Schäden entstanden sind, oder, wenn die Schäden durch eine Versicherungspolice von Logic Chemie gedeckt sind, der tatsächlich von der Versicherung damit ausgezahlte Betrag.
9.5 Etwaige Ansprüche gegen Logic Chemie verfallen nach Ablauf von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem der Anspruch entstanden ist.
9.6 Die Mitarbeiter und Vertreter von Logic Chemie oder von Logic Chemie zur Durchführung des Vertrags hinzugezogene unabhängige Auftragnehmer können gegenüber dem Käufer alle Verteidigungsmittel geltend machen, die sich aus dem Vertrag ergeben, als wären sie selbst Vertragspartei.
9.7 Der Käufer wird Logic Chemie, seine Mitarbeiter, seine unabhängigen Auftragnehmer und seine Vertreter von jeglichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit den gelieferten Produkten, den erteilten Ratschlägen und/oder sonstigen Teilen des von Logic Chemie durchgeführten Vertrags freistellen und schadlos halten.
ARTIKEL 10 Zahlung
10.1 Die Zahlung aller Rechnungen von Logic Chemie sollte innerhalb der festgelegten Frist erfolgen. Der Käufer gerät ohne weiteres Zutun von Logic Chemie in Verzug, sobald die Zahlung verspätet ist. Ab dem Zeitpunkt der verspäteten Zahlung schuldet der Käufer gesetzliche Zinsen über den unbezahlten Betrag.
10.2 Die Inkassokosten, die Logic Chemie aufgrund des Zahlungsverzugs des Käufers entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, sofern es sich beim Käufer nicht um einen Verbraucher (Privatperson) handelt. Diese Kosten betragen 10% des unbezahlten Betrags, jedoch mindestens 250,00 €.
ARTIKEL 11 Rücktritt und Aufschub
11.1 Wenn der Käufer eine oder mehrere seiner Verpflichtungen nicht erfüllt, oder sie nicht rechtzeitig oder angemessen erfüllt, für zahlungsunfähig erklärt wird, (vorübergehenden) Zahlungsaufschub beantragt oder die Liquidation seines Geschäfts einleitet oder wenn sein Vermögen ganz oder teilweise beschlagnahmt wird, ist Logic Chemie berechtigt, die Durchführung des Vertrags ganz oder teilweise nach ihrer Wahl durch eine schriftliche Erklärung ohne vorherige Mahnung auszusetzen oder den Vertrag zu kündigen und sich sämtliche Ansprüche auf Kosten, Schadenersatz und Zinsen vorzubehalten, zu denen sie berechtigt ist.
11.2 Der Käufer (nicht Verbraucher) ist nicht berechtigt, eine Bestellung zu stornieren, sobald Logic Chemie sie erhalten hat, unabhängig von der Leistung im Rahmen der Bestellung. Wenn der Käufer eine Bestellung aus irgendeinem Grund dennoch storniert, ist er immer noch verpflichtet, den Preis zu zahlen, auf den sich die Bestellung bezieht.
ARTIKEL 12 Streitigkeiten und anwendbares Recht
12.1 Alle Streitigkeiten zwischen Logic Chemie und dem Käufer (nicht Verbraucher) werden ausschließlich vor dem zuständigen Gericht im Gerichtsbezirk Rotterdam, Niederlande, verhandelt.
12.2 Darüber hinaus ist Logic Chemie jederzeit berechtigt, den Käufer (nicht Verbraucher) vor das Gericht zu zitieren, das gesetzlich oder aufgrund des anwendbaren internationalen Übereinkommens zuständig ist.
12.3 Alle Vereinbarungen mit Logic Chemie unterliegen niederländischem Recht. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf von 1980 (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.